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Erwachsenen- und Weiterbildung

Erwachsenenbildung sowie Weiterbildung haben im Grunde dieselbe Bedeutung, nämlich das weitere Lernen nach einer bereits abgeschlossenen Bildungsphase. Die Erwachsenen- bzw. Weiterbildung wird unterteilt in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung sowie in informelles und lebenslanges Lernen.

Jeder Mensch hat das Recht auf Weiterbildung, die vom Staat zusätzlich gefördert wird. So hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer das Recht, in der Regel fünf Tage jährlich mit dem Grund einer beruflichen oder politischen Weiterbildung freigestellt zu werden. Doch die wenigsten Menschen sind sich dessen bewusst oder nutzen diese Chance zur Weiterbildung.

Es besteht eine große Anzahl an Anbietern öffentlicher Erwachsnen- und Weiterbildung. Neben verschiedenen schulischen Einrichtungen wie Volkshochschulen oder Hochschulen zum Abendstudium, bestehen weitere Institutionen zur Weiterbildung, u. a. Akademien, betriebliche und sogar kirchliche Einrichtungen.